Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Hebamme Jelena Pütz und der Klient:in abgeschlossenen Behandlungsverträge. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Die Hebamme erbringt Leistungen nach dem Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG) und der Hebammenvergütungsvereinbarung. Art, Umfang und Dauer der Betreuung richten sich nach dem individuellen Bedarf sowie den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinausgehende Leistungen (z. B. Beratungen außerhalb des Leistungsumfangs der Krankenkasse) werden gesondert vereinbart und privat in Rechnung gestellt.
Die Abrechnung der Leistungen erfolgt entsprechend der Hebammenvergütungsvereinbarung gegenüber der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, sofern die Versicherungsbedingungen dies vorsehen.
Privat Versicherte und Selbstzahler:innen erhalten eine Rechnung nach der gültigen Gebührenordnung.
Die Klient:in ist verpflichtet, der Hebamme die zur Abrechnung erforderlichen Angaben (Versicherungsdaten, Unterschriften etc.) rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Terminabsagen oder -verschiebungen sollen möglichst frühzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vor dem Termin erfolgen.
Nicht rechtzeitig abgesagte oder unentschuldigt versäumte Termine können der Klient:in privat in Rechnung gestellt werden, sofern ein Ausfall nicht anderweitig kompensiert werden kann.
Die Hebamme ist nicht verpflichtet, jederzeit erreichbar zu sein; telefonische Erreichbarkeiten werden individuell abgestimmt.
Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht gemäß § 203 StGB. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Klient:in oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bzw. Befugnis (z. B. nach § 4 KKG bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung). Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der beigefügten Datenschutzerklärung.
Die Hebamme haftet für eigenes Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit sie nicht die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten betrifft.
Die Hebamme verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 61 HebG.
Im Falle von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Verhinderungen kann die Hebamme keine Vertretung anbieten. Die Klient:in wird darüber rechtzeitig informiert.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht.